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Artenschutzrechtliche Bedingungen bei der Einfuhr lebender Pflanzen
Sämtliche Sendungen und Exemplare von Pflanzen, die den CITES-Bestimmungen unterstehen (auch künstlich vermehrte), müssen vom Original-CITES-Zertifikat des Herkunftslandes begleitet sein. Weitere Infos:
- CITES-Anhänge I-III
- CITES-Arten-Checkliste
- Zollstellen- und CITES-Kontrolldienst
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