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Pflanzenpass – Ausstellung und Umgang
Das Merkblatt Nr. 8 des Eidg. Pflanzenschutzdienstes enthält die Richtlinien über die Ausstellung und den Umgang mit dem Pflanzenpass: Zulassungspflicht, Ausstellung von Pflanzenpässen, Aufzeichnungspflicht, Kontaktadresse.